Heilpraktiker Leistungen
Das GebüH
ist ein Verzeichnis der in Deutschland üblichen Heilpraktiker-Vergütungen, das aus einer Umfrage im Jahr 1985 resultiert und seitdem den Rahmen für die Preisgestaltung von Heilpraktikern bietet. Das GebüH ist also keine amtliche Gebührenordnung (wie die Gebührenordnung für Ärzte, GoÄ), sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.
Da das Verzeichnis aus dem Jahr 1985 stammt, sind nicht alle möglichen Leistungen aus dem Bereich der Physiotherapie enthalten. In diesem Fall können wir unsere Leistungen mit einer gleichwertigen, analogen Ziffer abrechnen. Diese Ziffern sind mit einem „A“ gekennzeichnet.
Ebenso sind die im GebüH hinterlegten Preisspannen nicht aktuell und wurden daher von mir an die betriebswirtschaftlichen, heutigen Gegebenheiten angepasst.
Der Gesamtpreis für eine Leistung wird immer anhand der Kombination verschiedener Einzelpositionen – sogenannten „Leistungsketten“ ermittelt. Daher kann er in Abhängigkeit von den aktuellen Gegebenheiten des Patienten unterschiedlich hoch ausfallen.
Private Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen, ebenso wie die Beihilfe, übernehmen teilweise die Rechnung von Heilpraktikern für Physiotherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten beteiligt. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.
Beispiel Einzel- Leistungen gem. GebüH (Auszug, nicht separat abrechenbar)
Beispiele für Leistungsketten (einer Therapieeinheit) aus dem Bereich der Physiotherapie:
GebüH Ziffer 1 - eingehende Untersuchung | 16,00 €
GebüH Ziffer 4 - eigehende Beratung | 22,00 €
GebüH Ziffer 11.1 - Verordnung - Diagnose | 6,00 €
GebüH Ziffer A34.3 - Krankengymnastik Einzelbehandlung | 18,00 €
GebüH Ziffer 33.2 - Kinesio-Tape | 12,00
| ca. 60 min | 74,00 €
GebüH Ziffer 5 - Beratung einschließlich kurzer Untersuchung | 12,00 €
GebüH Ziffer A34.3 - Krankengymnastik Einzelbehandlung | 18,00 €
GebüH Ziffer 27.3 - setzen von Schröpfköpfen, unblutig | 6,00 €
| ca. 30 min | 36,00 €