PKV Leistungen

Informationen über unsere Leistungen aufgrund ärztlicher Verordnung (Privatpatienten)

Im Rahmen der Vergütungsempfehlungen der „Gebührenübersicht für Therapeuten“ (GebüTh) wird ein 1,3-facher Regelsatz angewendet.

 

Die GebüTh ist ein Verzeichnis der in Deutschland üblichen Heilmittelvergütungen, das in Ermangelung einer amtlichen Gebührenordnung für Heilmittelerbringer mittlerweile das Standardwerk für die Preisgestaltung von Heilmittelleistungen ist und somit auch von den meisten privaten Kostenträgern anerkannt wird.

Die GebüTh greift analog der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) als Basissatz auf die aktuell geltenden Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen zurück. Ein Steigerungsfaktor regelt in Abhängigkeit von z.B. Therapiezeiten und Qualifikationen den tatsächlichen Preis. Dieser Multiplikator liegt zwischen dem 1,2 bis 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Die „allgemeinen Regelungen“ der GebüTh ergänzen meine allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind diesem Vertrag beigefügt.Unter www.privatpreise.de kannst du dich weiter Informieren. Hier finden sich auch weitergehende Informationen und Tipps für Patienten rund um die Erstattung der privaten Krankenversicherungen.

 

Bitte informiere Dich bei deinem Kostenträgern, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.

 

Das Bundesministerium des Inneren weist bzgl. der Erstattung für beihilfeberechtigte Patienten ausdrücklich darauf hin, dass bei Heilmitteln eine „Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten“ vom Patienten zu tragen sei, was den Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

 

Vielen Dank für dein Verständnis

Honorare für Leistungen aufgrund ärztlicher Verordnung (Privat)